Stiftungszweck

Aus § 2 der Satzung der Jörg-Vollmar-Stiftung:

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 51ffAO).
     
  2. Zweck der Stiftung ist die finanzielle und ideelle Förderung von Wissenschaft und Bildung in den verschiedenen Disziplinen der Chirurgie und ihren Nachbargebieten. In Anknüpfung an das Lebenswerk des Stifters sollen schwerpunktmäßig Projekte aus dem Gebiet der Gefäßchirurgie und medizinischer Grundlagenfächer gefördert werden.

    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
     
    • Die Veranstaltung einer "Jörg-Vollmar-Lecture"
       
    • Die Vergabe eines "Jörg-Vollmar-Preises" für herausragende wissenschaftliche oder wissenschaftsjournalistische Beiträge aus dem Gebiet der Gefäßmedizin sowie medizinhistorische Forschungsarbeiten
       
    • Die Ausarbeitung von elektronischen Lernprogrammen
       
    • Die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
       
    • Die Durchführung von Projekten, die sich mit dem wissenschaftlichen Werk und der Biographie des Stifters befassen
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